Ein Arbeitnehmer, verheiratet, verdient zusammen mit seiner Ehefrau insgesamt 70.000 Euro pro Jahr. Die beiden haben zusammen eine Tochter, die 2004 geboren wurde. Für die Baufinanzierung ihres Hauses haben sie ein Darlehen über 100.000 Euro aufgenommen (4,8% Zinsen, Laufzeit 26 Jahre). Die Zulagen, die der Häuslebauer für sich und die Tochter erhält, werden von der Bank als Sondertilgungen berücksichtigt. Da die Tilgungszahlen einschließlich der erhaltenen Zulagen mit bis zu 2100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, spart die Familie 15.325 Euro Steuern.
In der Tilgungsphase werden die Zahlungen auf einem fiktiven Wohnförderkonto mit jährlich zwei Prozent verzinst. Mit Rentenbeginn wird das Konto aufgelöst und muss versteuert werden. Entweder zahlt man bis zum 85. Lebensjahr darauf Steuern, oder man tilgt die Steuerschuld auf einen Schlag und erhält einen 30%igen Abschlag. Die steuerliche Mehrbelastung beträgt in der Auszahlungsphase im ersten Fall gut 33.000 Euro. Zinst man die insgesamt geleisteten Zahlungen bei Wohn-Riester mit 2,5% auf das Jahr 2008 ab, ergibt das einen inflationsbereinigten Betrag von gut 121.000 Euro. Ohne Wohn-Riester sind es mehr als 125.000 Euro.


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